Fall 1: Geruchs- und Gesundheitsprobleme noch unsachgemäßer Sanierung eines Schimmelpilzschadens

Nach Rückkehr aus dem Urlaub bemerkte ein Eigenheimbesitzer zufällig einen Wasserschaden im Badezimmer seines Hauses und beauftragte seine Versicherung mit der Schadendregulierung. Die Leckage wurde geortet, die Leckage in der Fußbodenheizung behoben und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen eingeleitet. Aufgrund anhaltender gesundheitlicher Beschwerden zog die Familie aber vier Monate später wieder aus dem Haus aus.

Ein unfangreicher Gutachterstreit entwickelte sich. Folgende Fragen wurden dabei an uns gerichtet:

  1. Sind alle Rückstände des Schimmelbefalls aus den Räumen und den darin gelagerten Gegenständen sachgemäß beseitigt worden?
  2. Haben die im Rahmen der Schimmelpilzsanierung eingesetzten Biozide zu einer nachhaltigen Kontamination des Gebäudes geführt?
  3. Sind erhebliche Gerüche im Haus vorhanden?
  4. Was sind die Quellen und Ursachen für diese Gerüche und stehen diese im Zusammenhang mit den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
  5. Sind weitere Schadstoffe im Gebäude vorhanden und können diese durch die Sanierung eingebracht worden sein?
  6. Sind die Räume im gegenwärtigen Zustand nutzbar oder besteht eine potentielle oder konkrete gesundheitliche Gefährdung der Nutzer.
  7. Ist die Sanierung sachgemäß und gemäß dem Stand der Technik durchgeführt worden?
  8. Wenn die Räume im gegenwärtigen Zustand ohne gesundheitliche Gefährdung nicht nutzbar sind, welche Maßnahmen müssen durchgeführt werden um eine Nutzbarkeit der Räume wiederherzustellen?



Fall 2: Geruchsprobleme im einer Büroetage

In einer neu renovierten Büroetage klagten die Nutzer über Gerüche und gesundheitliche Beschwerden. Von den früheren Nutzern (vor der Renovierung) waren keine Beschwerden über Geruchsprobleme bekannt, so dass die Hauptverdachtsmomente zunächst bei den im Rahmen der Renovierung eingebrachten Materialien lagen. Durch uns sollte geklärt werden, ob in den Räumlichkeiten ein Geruch wahrzunehmen ist, wie dieser zu bewerten ist und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Geruchsprobleme zu ergreifen sind. Darüber hinaus wurden die Schadstoffkonzentrationen der Büroetage gemessen, um sie ggf. toxikologisch bewerten und mit den von den Nutzern genannten gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang stellen zu können.

Beim Begehen der Räumlichkeiten wurde festgestellt, dass die verschiedenen Räume in unterschiedlich starkem Ausmaß von Geruchsbelästigungen betroffen waren Um den Quellen der Belastungen nachgehen zu können, wurde der Weg der vergleichenden Luftuntersuchungen gewählt. Auch wenn dieses Verfahren nicht normiert ist, hat es sich in der Vergangenheit bei der Identifizierung von Quellen bewährt, weil sich die festgestellten Konzentrationen direkt miteinander vergleichen lassen. Für die geruchssensorische Quellenzuordnung wurden Messzellen genutzt. Als Quelle des Geruches wurde eindeutig der Bodenbelagsaufbau identifiziert. Zur Absicherungen der Messzellenuntersuchungen und um auch schwerer flüchtige Problemsubstanzen in den neu eingebrachten Materialien nachweisen zu können, wurde weitere Materialproben mittels direkter Thermodesorption (TDS) analysiert. Um die Randbedingungen der Raumluftrobenahmen besser dokumentieren zu können und als Grundlage für den Vergleich der Materialien mittels Prüfkammeruntersuchungen, wurde der des Luftwechsel bestimmt. Die nachgewiesenen Substanzen wurden bewertet. Ursache für den Großteil, der in der Raumluft in auffälliger Konzentration nachgewiesenen Verbindungen, war eindeutig der Bodenbelag, also die Kombination aus neuem Teppich, dem neuen Kleber, dem nicht vollständig entfernten, alten Kleber sowie eventuell weiterer darunter liegender Schichten wie Ausgleichs- oder Spachtelmassen. Da praktisch alle als deutliche Emissionen aus dem Bodenbelag nachgewiesenen Verbindungen Substanzen mit niedriger Geruchsschwelle waren, wurden die geruchssensorischen Feststellungen vor Ort durch die Ergebnisse der chemischen Analytik abgesichert. Des weiteren konnte ausgeschlossen werden, dass eine extrem dichte Bauweise zur Anreicherung ansonsten unbedenklicher Ausgasungen geführt hatte. Die Luftwechselraten der Räumlichkeiten ohne zusätzliche Fensterlüftung lagen im Bereich von in Innenräumen üblichen Luftwechseln. Da davon auszugehen war, dass die Problemsubstanzen in den Estrich eingezogen waren, war es für eine abschließende Sanierung notwendig, die obersten 2 Millimeter des Estrichs durch Abfräsen zu entfernen.

Fall 3: Unangenehmer Verwesungs- und Modergeruch

In einer neu erworbenen Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus nahmen die Bewohner ständig sehr unangenehme Gerüche wahr, die sie mit Verwesungs- oder Modergeruch beschrieben. Hierüber entwickelte sich ein Streit mit dem Verkäufer, das Vorhandensein eines Geruches und damit einen Mangel bestritt. Wir wurden beauftragt, festzustellen, ob ein Geruch vorhanden ist und wenn ja, dem Geruch und seiner Ursache auf den Grund zu gehen. In dem vorliegenden Fall war es wichtig zu klären, ob die Geruchsursachen dem Bereich des Sondereigentums oder des Gemeinschaftseigentums zuzuordnen sind. Weiterhin sollten wir Maßnahmen und Kosten beschreiben, die erforderlich seien, um die Geruchsproblematik endgültig zu beseitigen. Nach einer Probesanierung konnten die Fragen abschließend gutachterlich beantwortet werden.

Zu Beginn des Ortstermins fand eine Begehung des am stärksten betroffenen Zimmers statt. Hierbei konnte unangenehmer Geruch von allem Anwesenden deutlich wahrgenommen werden. Eine geruchssensorische Ortung der Quelle war nicht möglich, weil der Geruch im Raum gleichverteilt war. Daraufhin wurde in einen Türrahmen ein Blower-Door-Gebläse eingebaut, um in dem betreffenden Wohnungsteil einen Unterdruck zu erzeugen und einerseits die Gleichverteilung des Geruches zu stören und anderseits in Hohlräumen sitzende Geruchsquellen zu mobilisieren.

Nach Anlegen des Unterdruckes wurde der Geruchseindruck deutlich verstärkt. Der sich einstellende Geruchseindruck war äußerst übelriechend, beißend, stechend, unangenehm, ekelerregend, fäkal. Olfaktorisch konnte jetzt die Quelle unterhalb der Verkleidung der Heizungsrohre geortet werden.. Das öffnen der Verkleidung führt zu einer abermaligen Geruchsverstärkung. Sichtbar werden große Mengen schwarzer "Köttel", bei denen es sich um Kotrückstände von Ratten handelte.

Um Hinweise zu erhalten, auf welche Art und Weise die Großnager in die Heizkörperverkleidung gelangt sind, wurde der Ventilator von Unter- auf überdruck umgebaut. Mit einer Nebelmaschine wurde Theaternebel erzeugt und mit Hilfe des erzeugten überdruckes in den Installationsschacht geblasen.
Nebelaustritt war anschließend in den darunter liegenden Kellerräumen und vor allem über die Siphons im Waschkeller zu beobachten. Durch den Nebelaustritt aus dem Siphon konnte eine direkte Verbindung von Kanalisation und Installationsschacht und damit ein direkter Zugang aus der Kanalisation für die Ratten nachgewiesen werden.

Die verkoteten Flächen mussten sachgemäß gereinigt und desinfiziert, der Zugang zum Kanalnetz geschlossen und mittels geruchszerstörender Substanzen die Geruchsquellen zerstört werden.